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| 1/1 Tag (max. 10 h in der
Zeit von 8 - 22 Uhr) |
€ 252.- |
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1/2 Tag (max. 5 h in der Zeit von 8 - 22 Uhr) |
€ 132.- |
| Überzeit pro angefangener Stunde |
€ 30.- |
| Heizungszuschlag 1.9. - 30.5. pro 1/2 Tag
(falls nötig!) |
€
6.- |
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Sonn- und Feiertage |
+ 20 %
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| Nachtzuschlag in der Zeit
von 22 - 8 Uhr |
+ 40 %
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In den Preisen inkludiert ist die Verwendung
- des auf der
Technik-Seite unter
"Studio"
angeführten Inventars
(inkl. Stromkosten),
- des Studio-Balkons (z.B. für bequeme Aufnahmen aus der
Vogelperspektive!)
- der überkomplett ausgestatteten Teeküche mit
Kaffee/Espresso- Kombimaschine,
Mikrowelle, Minibackofen, Kühlschrank
(inkl. Wasser- und Stromkosten,
aber ohne
Lebensmittel),
- des WC
(inkl. Wasch- und Schminkmöglichkeit, sowie Wasser- und
Stromkosten).
Alle darüber hinausgehenden Wünsche müssen gesondert vereinbart werden!
(Preise inkl. 20% MwSt)
Eine
professionelle Visagistin kann bei Bedarf vor Ort anwesend sein - Preis nach
Vereinbarung!
>>> Zum
Buchungsplan
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Allgemeine Vertragsbedingungen:
§ 1 Allgemeines
1. Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und
unseren Auftraggebern, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich
vereinbart ist.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines
ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf es insoweit nicht.
3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine
bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
4. Eingeräumte Mietoptionen können von unserer Seite jederzeit widerrufen
werden, ohne dass ein Haftungsanspruch des Auftraggebers entsteht.
5. Verträge und Ergänzungen bedürfen der von beiden Vertragsteilen
unterzeichneten Schriftform. Mündliche Absprachen und einseitig erteilte Aufträge
sind unwirksam, sofern sie nicht von unserer Seite schriftlich bestätigt
werden.
6. Berechnungsgrundlage ist unsere jeweils gültige Preisliste. Eventuelle
Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt
wurden.
7. Die Räume sowie die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und
Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei
Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3
Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst die volle
Berechnung entsprechend unserer Preisliste fällig wird. Der Auftraggeber hat
die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen
Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die
vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten
und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und
Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume
und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z. B.
brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist
untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht
erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden. In sämtlichen
dem Auftraggeber überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können
diese Räume jederzeit durch von uns beauftragte Personen betreten lassen.
§ 2 Inanspruchnahme der Räume und technischen Einrichtungen
1. Das "Atelier Altmann" vermietet an den Auftraggeber die in der
Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
2. Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesenheit
eines Atelier-Altmann-Mitarbeiters, also nur ohne Schlüsselübergabe möglich.
3. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu;
Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
4. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume durch den
Auftraggeber selbst, oder auf Rechnung des Auftraggebers aufgeräumt, gereinigt
und in den ursprünglichen Zustand versetzt.
5. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen
Beschaffenheit der Räume und Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt
er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die
Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räume und Gegenstände
pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
7. In den "Atelier Altmann"-Räumlichkeiten besteht generelles
Rauchverbot, da Originalkunstwerke und optische Geräte sonst Schaden nehmen
würden.
§ 3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen
1. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft das
"Atelier Altmann". Während der Heizperiode vom 1. September bis
30.Mai kann das "Atelier Altmann" den Heizungszuschlag berechnen.
§ 4 Haftung des Auftraggebers
1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der
Leistung an den Auftraggeber auf ihn über. Ebenso trägt er die Transport- und
Versandgefahr, auch dann, wenn Transport oder Versand vom "Atelier
Altmann" durchgeführt werden.
2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der
Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem
und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
3. Der Auftraggeber ist dem "Atelier Altmann" für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und
Auflagen verantwortlich. Insbesondere die Verwendung des Studio-Balkons erfolgt
ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
4. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden
dem "Atelier Altmann" unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
5. Abhanden gekommene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von
"Atelier Altmann" entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch
gleichwertige Gegenstände zu ersetzen, oder werden dem Auftraggeber zum
aktuellen Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen
sind nach Wahl von "Atelier Altmann" entweder vom Auftraggeber selbst
zu beseitigen, oder werden dem Auftaggeber in Rechnung gestellt.
6. Der Auftraggeber trägt die Verkehrsicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen
Mietsache.
§ 5 Haftung von "Atelier Altmann"
1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und die sonstigen
Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, in dem sie
sich bei Übergabe befinden. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine
Gewähr, dass die Räumlichkeiten den behördlichen und sonstigen Auflagen und
Vorschriften im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung durch den Auftraggeber
entsprechen. Der Auftraggeber hat sich selbst über die einschlägigen
Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
2. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine Haftung für Gegenstände
irgendwelcher Art, die der Benutzer in die gemieteten Räume eingebracht hat,
und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
3. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine Haftung für den Fall, dass
dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache oder
vereinbarter Leistungen Schäden, gleich welcher Art, entstehen. Für diesen
Fall hat der Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht, noch das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag. Darüber hinaus ist jede Haftung des "Atelier Altmann"
ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht dem Betrieb, einem
seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner Erfüllungs- oder bzw.
Verrichtungsgehilfen eine zumindest grob fahrlässige Rechtsverletzung zu Last fällt.
§ 6 Beendigung des Vertrages
1. Das "Atelier Altmann" ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung das Vertragsverhältnis
vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber
seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines
gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren gestellt oder ein außergerichtliches
Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen dem
"Atelier Altmann" zu, wenn der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet
oder in einer solch schwerwiegenden Weise gegen seine vertraglichen
Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen des "Atelier
Altmann" nicht mehr zu vereinbaren ist.
§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden,
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem
angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Wien, 12. September 2003
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