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 1/1 Tag (max. 10 h in der Zeit von 8 - 22 Uhr)   €  252.-
 1/2 Tag (max.   5 h in der Zeit von 8 - 22 Uhr)  €  132.-
 Überzeit pro angefangener Stunde €    30.-
 Heizungszuschlag 1.9. - 30.5. pro 1/2 Tag (falls nötig!)  €      6.-
 Sonn- und Feiertage 

  + 20 %

 Nachtzuschlag in der Zeit von 22 - 8 Uhr

  + 40 %

In den Preisen inkludiert ist die Verwendung 

  • des auf der Technik-Seite unter 
    "Studio" angeführten Inventars 
    (inkl. Stromkosten),
     
  • des Studio-Balkons (z.B. für bequeme Aufnahmen aus der Vogelperspektive!)
     
  • der überkomplett ausgestatteten Teeküche mit Kaffee/Espresso- Kombimaschine, Mikrowelle, Minibackofen, Kühlschrank 
    (inkl. Wasser- und Stromkosten, 
    aber ohne Lebensmittel),
     
  • des WC 
    (inkl. Wasch- und Schminkmöglichkeit, sowie Wasser- und Stromkosten).
     

Alle darüber hinausgehenden Wünsche müssen gesondert vereinbart werden!

(Preise inkl. 20% MwSt)

Eine professionelle Visagistin kann bei Bedarf vor Ort anwesend sein - Preis nach Vereinbarung!


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Allgemeine Vertragsbedingungen:

§ 1 Allgemeines
1. Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf es insoweit nicht.
3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
4. Eingeräumte Mietoptionen können von unserer Seite jederzeit widerrufen werden, ohne dass ein Haftungsanspruch des Auftraggebers entsteht.
5. Verträge und Ergänzungen bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Mündliche Absprachen und einseitig erteilte Aufträge sind unwirksam, sofern sie nicht von unserer Seite schriftlich bestätigt werden.
6. Berechnungsgrundlage ist unsere jeweils gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
7. Die Räume sowie die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst die volle Berechnung entsprechend unserer Preisliste fällig wird. Der Auftraggeber hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden. In sämtlichen dem Auftraggeber überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit durch von uns beauftragte Personen betreten lassen.

§ 2 Inanspruchnahme der Räume und technischen Einrichtungen
1. Das "Atelier Altmann" vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
2. Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesenheit eines Atelier-Altmann-Mitarbeiters, also nur ohne Schlüsselübergabe möglich.
3. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
4. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume durch den Auftraggeber selbst, oder auf Rechnung des Auftraggebers aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt.
5. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räume und Gegenstände pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
7. In den "Atelier Altmann"-Räumlichkeiten besteht generelles Rauchverbot, da Originalkunstwerke und optische Geräte sonst Schaden nehmen würden.

§ 3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen
1. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft das "Atelier Altmann". Während der Heizperiode vom 1. September bis 30.Mai kann das "Atelier Altmann" den Heizungszuschlag berechnen.

§ 4 Haftung des Auftraggebers
1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber auf ihn über. Ebenso trägt er die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport oder Versand vom "Atelier Altmann" durchgeführt werden.
2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
3. Der Auftraggeber ist dem "Atelier Altmann" für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich. Insbesondere die Verwendung des Studio-Balkons erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
4. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden dem "Atelier Altmann" unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
5. Abhanden gekommene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von "Atelier Altmann" entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen, oder werden dem Auftraggeber zum aktuellen Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl von "Atelier Altmann" entweder vom Auftraggeber selbst zu beseitigen, oder werden dem Auftaggeber in Rechnung gestellt.
6. Der Auftraggeber trägt die Verkehrsicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.

§ 5 Haftung von "Atelier Altmann"
1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und die sonstigen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine Gewähr, dass die Räumlichkeiten den behördlichen und sonstigen Auflagen und Vorschriften im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung durch den Auftraggeber entsprechen. Der Auftraggeber hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
2. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Benutzer in die gemieteten Räume eingebracht hat, und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
3. Das "Atelier Altmann" übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache oder vereinbarter Leistungen Schäden, gleich welcher Art, entstehen. Für diesen Fall hat der Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht, noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Darüber hinaus ist jede Haftung des "Atelier Altmann" ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht dem Betrieb, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner Erfüllungs- oder bzw. Verrichtungsgehilfen eine zumindest grob fahrlässige Rechtsverletzung zu Last fällt.

§ 6 Beendigung des Vertrages
1. Das "Atelier Altmann" ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren gestellt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen dem "Atelier Altmann" zu, wenn der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen des "Atelier Altmann" nicht mehr zu vereinbaren ist.

§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Wien, 12. September 2003



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